„Gestreckte Abschlussprüfungen“

von | 26. Sep 2021

… oder warum es keine klassischen Zwischenprüfungen mehr gibt

Dekofoto

„Dabei sein ist alles“ – dieses olympische Motto galt jahrzehntelang für die Zwischenprüfung. Man musste da irgendwie durch und die erreichte Punktzahl war zweitrangig, sofern man nicht der Ausbilderin später genau Bericht erstatten und sich gegebenenfalls rechtfertigen musste, falls es nicht so gut gelaufen war – was natürlich immer noch gilt.

Doch die Zeiten haben sich dennoch geändert. Die Zwischenprüfung alter Machart gibt es nicht mehr. An ihre Stelle ist die gestreckte Abschlussprüfung getreten. Was bedeutet das? Folgendes: 25 Prozent der Abschlussnote werden früh fixiert, in der sogenannten AP1, und die verbleibenden 75 Prozent am Ende der Ausbildung. Die zweite Prüfung heißt, man ahnt es bereits: AP2.

Zu dem Druck, dass es nach einem guten Jahr Ausbildung bereits zählt, dass die AP1 ansteht, kommt in diesem Jahr der vergleichsweise frühe Termin für unsere Großhandels- und E-Commerce-Schülerinnen und -Schüler, Ende September, diese Woche.

Wir wünschen gutes Gelingen!

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