Jetzt im Januar vergeht kaum ein Tag, an dem nicht wenigstens einige unserer Großhandelsschülerinnen und -schüler zum sogenannten „Fallbezogenen Fachgespräch“ antreten müssen, das gemäß einer nicht repräsentativen, gerade heute erst im Flur unserer Schule durchgeführten Umfrage von den allermeisten Prüflingen immer noch als „Mündliche Prüfung“ bezeichnet wird.
Mit der mün … mit dem fallbezogenen Fachgespräch, genauer: mit dem Bestehen des fallbezogenen Fachgesprächs, das nachfolgend als FF bezeichnet wird, endet die Ausbildung, ein durchaus wichtiger Tag für unserer Azubis also.
Doch was ist der Unterschied zwischen einer mündlichen Prüfung alter Prägung und dem heute von den Industrie- und Handelskammern vorgeschriebenen FF? Im FF geht es nicht mehr nur darum, Fachwissen abzuliefern, im FF geht es um das Annehmen und Lösen betrieblicher Herausforderungen und Probleme, um die viel zitierte berufliche Handlungskompetenz also. Während in einer mündlichen Prüfung alter Prägung gefragt wurde, wie beispielsweise bei Kundenreklamationen vorzugehen sei und was rechtlich so alles möglich sei, geht es heute um den betrieblichen Kontext, um einen Fall im Wortsinn also: Einzelhändler X schickt uns diesen defekten Flachbildschirm zurück und droht, zukünftig bei der Konkurrenz zu bestellen, denn die Probleme würden sich häufen. Was tun Sie warum und wie?
Auf den ersten Blick vielleicht nur eine Frage der Formulierung, des Wording, zumal sich ein solches FF ohne Fachkenntnisse nur schwer führen lässt, bei genauerem Hinsehen und angemessener Durchführung aber die – so hofft man – Beantwortung der Frage, ob der Prüfling in der rauen betrieblichen Realität zurechtkommen wird, ob das Kind also laufen kann, um es mit einem Bild zu sagen.
Und genau das hoffen und glauben wir, wir haben Sie ja jetzt gern und lange in der Schule erlebt. Viel Erfolg in den münd … Entschuldigung: in den FF!
gw